Lernstörungen

Nicht sprachliche Lernstörungen

(AWMF-Register Nr. Nr. 022/017)

Räumliches Vorstellungsvermögen entsteht aus der Verarbeitung von verschiedenen Sinnesinformationen und setzt gewisse kognitive Fähigkeiten voraus.

Es gibt keinen Sinneskanal für die Raumwahrnehmung, sondern durch die Integration und Interpretation von unterschiedlichen Sinnesinformationen entsteht der Raumbegriff.

Sinnessystem zur Raumwahrnehmung

  • taktil/propriozeptives System
  • vestibulär/propriozeptives System
  • visuelles System
  • auditives System
  • abstrakte Verarbeitung von Informationen

Neuropsychologische Definitionen räumlicher Funktionen/Störungen

nach Prof. Kerkhoff

Räumlich-perzeptive Störung

  • visuell-räumlich
  • taktil-propriozeptiv-räumlich
  • akustisch räumlich

Beeinträchtigungen von räumlich-perzeptive Leistungen sind:

  • Wahrnehmung der subjektiven Hauptraumachsen: vertikal, horizontal
  • Orientierung (Neigungswinkel, Schrägen)
  • Wahrnehmung von Längen undGröße(entspricht Raum innerhalb von Objekten)
  • Wahrnehmung von Distanzen (Raum zwischen Objekten)
  • Wahrnehmung der Position
  • Wahrnehmung von Konturen: real, illusionär (Gestaltschließen)
  • Figur-Grund-Wahrnehmung

Räumlich kognitive Störung

  • räumlich-kognitiv
  • Raumvorstellung

Beeinträchtigung von Leistungen, die eine mentale Manipulation oder Veränderung eines Reizes nach räumlichen Aspekten erfordert (motorische Reaktion nicht unbedingt erforderlich).

Räumlich konstruktive Störung

  • räumlich-konstruktive Störung

Defizite im manuellen Konstruieren und Zusammenfügen mehrerer einzelner Elemente zu einer Gesamtfigur unter visueller, taktiler oder propriozeptiver Kontrolle.

Räumlich topographische Störung

  • räumlich-topographisch
  • räumliche Orientierung

Beeinträchtigung der realen oder vorgestellten Orientierung, sowie des Wegelernens im dreidimensionalen Raum.

Intelligenzminderung oder Minderbegabung

„… ist eine sich in der Entwicklung manifestierende, stehen gebliebene oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten, mit besonderer Beeinträchtigung von Fertigkeiten,die zum Intelligenzniveau beitragen, sie z. B. Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten.“
F 70 bis F 79

Lernbehinderung (Borderline)

Die Betroffenen lernen langsamer und haben Schwierigkeiten, sich den Lernstoff in der Schule anzueignen.
IQ 70 – 84

Leichte Intelligenzminderung (F 70)

Personen mit einer leichten geistigen Behinderung können im Alter von 18 bis 19 Jahren das Niveau eines Grundschulabschlusses erreichen. Dies entspricht beim Erwachsenen etwa dem Intelligenzalter eines 9- bis 12jährigen Kindes.
IQ 50 – 69

Mittelgradige Intelligenzminderung (F 71)

Das Intelligenzalter beträgt beim Erwachsenen 6 bis 9 Jahre. Sie können als Erwachsene bei guter Förderung im Kindesalter im geschützten Rahmen arbeiten, lesen und schreiben.
IQ 49 – 35

Schwere Intelligenzminderung (F 72)

Das Intelligenzalter beim Erwachsenen beträgt 3 bis unter 6 Jahre. Da betroffene Menschen nicht lesen oder schreiben lernen können, sind sie nicht schulbildungsfähig, meist aber im lebenspraktischen Rahmen föderungsfähig. Dauernde Unterstützung ist notwendig.
IQ 20 – 34

Schwerste Intelligenzminderung F 73

Das maximale erreichbare Intelligenzalter liegt beim Erwachsenen unter 3 Jahren. Beweglichkeit, Kontinenz und Sprachvermögen sind hochgradig eingeschränkt.
IQ < 20

Literatur

AWMF Leitlinien „Intelligenzminderung“