Organisation: Logopädie

Terminvereinbarung

Ich ersuche Sie um eine telefonische Terminvereinbarung.

Ärztliche Verordnung

Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten eine medizinische Diagnose und die Tarifeinheit beinhalten (10 × Logopädie à 60 Minuten). Diese Verordnung MUSS von einem Facharzt (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, …) ausgestellt werden.

Chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers

Gehen Sie mit ihrer Verordnung zu Ihrer Krankenkasse und lassen Sie diese chefärztlich bewilligen. Dies ist notwendig, um 40 – 70% der Kosten refundiert zu bekommen.

Bezahlung

Die Bezahlung (T3 = 80 Euro) erfolgt nach jeder Therapieeinheit in bar und nach 10 Einheiten wird Ihnen eine Honorarnote ausgestellt, die Sie gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Bitte beachten Sie folgendes:

Wahllogopädin der BVA, KFA, VAEB, WGKK Privatlogopädin der NOEGKK

Terminabsage

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, geben Sie dies bitte mindestens 24 Stunden vor der Therapie bekannt. Dies können Sie gerne per Anruf, SMS oder Mail machen. Wenn die 24h-Frist nicht eingehalten wird, wird die Therapieeinheit privat verrechnet. Manchmal kann eine kurzfristige Erkrankung der Grund sein und ich bitte Sie, mir in diesem Fall eine ärztliche Bestätigung zu bringen → Therapie wird somit nicht privat verrechnet.